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Das Büroverzeichnis

Leistungsschwerpunkte und Referenzen geben erste Auskünfte über das Tätigkeitsfeld des einzelnen Büros. Darüber hinaus können die Architekten und Stadtplaner ihre Fortbildungsmaßnahmen, an denen sie teilgenommen haben, als zusätzliche Qualifikation angeben. Der Gesetzgeber hat im Rahmen der im neuen Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetz verankerten (Pflicht-)Fortbildung ein zusätzliches Zeichen für die Bedeutung gesetzt, die er der Sicherung der Qualität von Architektenleistungen beimisst: Potenzielle Bauherren haben damit eine noch größere Gewähr, dass sich die Architekten und Stadtplaner fortbilden. (Die Angabe dieser Leistungsschwerpunkte, Referenzen und Fortbildungsmaßnahmen beruhen auf den Selbstauskünften der Büros und werden von der Architekten- und Stadtplanerkammerkammer AKH nicht geprüft.)

Das Verzeichnis wird für die Büros selbstständiger Architekten und Stadtplaner getrennt nach Freischaffenden einerseits und (bau-)gewerblich selbstständig Tätigen andererseits geführt. Es enthält nur Architektur- bzw. Stadtplanerbüros (keine Bauträgergesellschaften, Fertighausunternehmen o.ä.).

Der freischaffende Architekt und Stadtplaner verfolgt bei Ausführung seiner beruflichen Tätigkeit weder eigene Produktions-, Handels- oder Lieferinteressen, noch vertritt er fremde Interessen dieser Art. Das heißt, er ist weder an einen Bauträger, Bauunternehmer oder Handwerker gebunden noch ist er Inhaber eines entsprechenden Unternehmens. Er darf bei seiner beruflichen Tätigkeit ausschließlich die Interessen des Bauherrn vertreten, wofür er von diesem ein Honorar erhält. Ein im (Bau-)Gewerbe selbstständig tätiger Architekt ist in der Regel (Mit-)Inhaber eines bau/-gewerblichen Unternehmens.

Die Eintragung mit dem Büroprofil im Internet erfolgt freiwillig und gegen Entgelt. Sie enthält keinerlei Wertung durch die  AKH, insbesondere ist damit keine Empfehlung durch die AKH verbunden. Über einen Link gelangen Sie gegebenenfalls auf die Homepage des gewünschten Büros. Für die Inhalte dieser Seiten besteht keine Verantwortlichkeit seitens der AKH.
 

Das Büroverzeichnis ersetzt nicht das in der AKH geführte Verzeichnis der selbstständigen Mitglieder, in dem alle freischaffenden Architekten und Städtebauarchitekten/Stadtplaner in Hessen aufgeführt sind, die einer Veröffentlichung ihrer Daten nicht widersprochen haben.