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Am 1. Juli 1998 ist die Baustellenverordnung (BaustellV vom 10. Juni 1998 geändert durch Art. 15 V vom 23.12.2004) in Kraft getreten. Sie dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen. Private und öffentliche Bauherren tragen hierfür Verantwortung. Deshalb muss der Bauherr für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, einen oder mehrere geeignete Koordinatoren sowohl während der Planung der Ausführung als auch während der Ausführung des Bauvorhabens bestellen.
Suche nach einem geeigneten Koordinator
Unsere Liste von ausgebildeten Koordinatoren bietet Ihnen die Möglichkeit, Kontakt zu Architekten und Ingenieuren zu finden, die Leistungen gemäß der Baustellenverordnung anbieten.
Bauherrenberatung durch das Hessische Sozialministerium im Rahmen von "Netzwerk Baustelle"
Die hessische Arbeitsschutzverwaltung bietet eine kostenfreie Telefonhotline für Ihre Fragen unter 0611 / 411950 Weitere Informationen finden sie hier.
Informationen für Bauherren
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat verschiedene Hilfsmittel für Bauherren in Zusammenhang mit dem Thema „Koordination auf Baustellen erstellt“ so z.B.:
Der Bauherr als Adressat der Baustellenverordnung (FAQ)
Information für den Bauherren (pdf-Datei, 118 kByte) Herausgeber: BMWA, Oberste Arbeitsschutzbehörden der Länder und Unfallversicherungsträger
Weitere Schriften anderer Anbieter
Tipps & Pflichten für den Bauherren
Eine Veröffentlichung der Landesanstalt für Arbeitsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Handlungskonzept für den Bauherrn und von ihm Beauftragte zur sicheren und gesundheitsgerechten Gestaltung des Bauprozesses
Eine Veröffentlichung der Projektgruppe "Organisation ds Arbeitsschutzes auf Baustellen" der Arbeitsschutzverwaltung NRW
Arbeitssicherheit auf Baustellen - Wichtige Informationen für den Bauherrn Eine Veröffentlichung des Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit des Freistaates Sachsen
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