Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Körperschaft des öffentlichen Rechts
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Gesetzliche Grundlage der Tätigkeit der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen ist das Hessische Architekten- und Stadtplanergesetz (HASG) - am 1. August 2002 in Kraft getreten, veröffentlicht im Gesetz- u. Verordnungsblatt für das Land Hessen (GVBl. I, 2002, S. 182), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2009 (GVBl. I, 2009, S. 716 ff).
Vertretung
Vertreten wird die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen durch die Präsidentin, Dipl.-Ing. Barbara Ettinger-Brinckmann.
Staatsaufsicht
Die Staatsaufsicht über die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen übt gemäß § 19 Hessisches Architekten- und Stadtplanergesetz (HASG) das Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung aus.
Kaiser-Friedrich-Ring 75 65185 Wiesbaden Telefon: 0611-8 15-0 Telefax: 0611-22 25
Konzeption, Redaktion
Referat für Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Christof Bodenbach,
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